Auslandskopfüberwachung nach TKÜV
Unverbindlich anfragen
Für Unternehmen im Bereich Telekommunikation agiert die ICS International Carrier Services GmbH als Full-Service-Provider im Bereich Lawful Interception von VoIP / SIP.
§ 1 Gegenstand der Verordnung TKÜV
Diese Verordnung regelt
1. …die grundlegenden Anforderungen an die Gestaltung der technischen Einrichtungen, die für die Umsetzung der ….vorgesehenen Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation erforderlich sind, sowie organisatorische Eckpunkte für die Umsetzung derartiger Maßnahmen mittels dieser Einrichtungen,
5. …bei welchen Telekommunikationsanlagen dauerhaft oder vorübergehend keine technischen Einrichtungen zur Umsetzung von Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation vorgehalten oder keine organisatorischen Vorkehrungen getroffen werden müssen,
7. die Anforderungen an die Aufzeichnungsanschlüsse, an die die Aufzeichnungs- und Auswertungseinrichtungen angeschlossen werden, sowie
8. die Anforderungen an das Übermittlungsverfahren und das Datenformat für Auskunftsersuchen über Verkehrsdaten und der zugehörigen Ergebnisse
§ 3 Kreis der Verpflichteten
(1) Die Vorschriften dieses Teils gelten für die Betreiber von Telekommunikationsanlagen, mit denen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbracht werden. ….
(2) Für Telekommunikationsanlagen im Sinne von Absatz 1 müssen keine Vorkehrungen getroffen werden, soweit
….
5. an sie nicht mehr als 10 000 Teilnehmer oder sonstige Endnutzer angeschlossen sind
….
Satz 1 Nummer … 5 gilt nicht für Netzknoten, die der Vermittlung eines öffentlich zugänglichen Telefondienstes ins Ausland dienen.*
Zusammengefasst:
Wer für andere Telekommunikationsdienste erbringt und dafür eine Telekommunikationsanlage betreibt, die mit ausländischen Netzen verbunden ist, ist bereits ab dem ersten Teilnehmer verpflichtet, seine Telekommunikationsanlage überwachungsfähig zu gestalten. **
*Quelle: Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation (Telekommunikations-Überwachungsverordnung – TKÜV) Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation (Telekommunikations-Überwachungsverordnung – TKÜV)
** Die Verfasserin übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verfasserin, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
Die Lösung für Unternehmen
Managed Services im Bereich Lawful Interception
Für Unternehmen im Bereich Telekommunikation agiert die ICS International Carrier Services GmbH als Full-Service-Provider im Bereich Lawful Interception von VoIP / SIP.
ICS International Carrier Services GmbH ist dabei Erfüllungsgehilfe im Sinne des TKG, welcher die Kunden von der Entgegennahme und Bearbeitung behördlicher Maßnahmen, über die rechtskonforme Ausleitung bis hin zur standardkonformen und verschlüsselten Übermittlung der Daten an die berechtigten Stellen unterstützt.
Der Kunde erfüllt so auf kostengünstige und rechtssichere Weise seine rechtlichen Verpflichtungen und kann sich voll auf sein Kerngeschäft konzentrieren.
Auslandskopf – AKÜ TKÜ Dienstleistungen
- Auslandskopfüberwachung (AKÜ) für VoIP / SIP i.S.d. § 4 Abs. 2 TKÜV
- Data Retention (Vorratsdatenspeicherung) für Auskünfte zu Verkehrsdaten nach §110 TKG
- Erfüllungsgehilfe i.S.d. TKÜV
- Anbindung der Kundeninfrastruktur über VPN
- Lawful Interception Management System (LIMS) zur Verwaltung von Maßnahmen
- Anbindung der berechtigten Stellen über hochsicheren und redundanten Mediation-Proxy
- Entgegennahme und Bearbeitung von Maßnahmen der berechtigten Stellen (bS)
- Interception auf Netzwerkebene unabhängig von und ohne Eingriff in bestehende Software-Architekturen
- Kompatibel mit allen gängigen VoIP-Switches wie Freeswitch, Asterisk
- Kostengünstige und rechtssichere Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen
- Keine Sina-Box notwendig
- Standards
- ETSI TS 102 232-1
- ETSI TS 102 232-5
- ETSI TS 102 227
- TR 7.1 TKÜV
Unsere Dienstleistungen noch einmal in der Übersicht
- Auslandskopfüberwachung nach TKÜV
- Bearbeitung von Behördenbeschlüssen
- Sichere Umsetzung der Abhörmaßnahmen nach deutscher Gesetzgebung
- Full-Service-Provider im Bereich Lawful Interception