e-Evidence

Goldene Justizwaage auf einem Schreibtisch neben einem Laptop, die Recht und Gleichgewicht symbolisiert.

e-Evidence Compliance

ICS bietet eine schlüsselfertige e-Evidence-Compliance-Lösung, die es Kommunikationsdienstleistern, Cloud-Plattformen und Anbietern digitaler Dienste in der gesamten EU ermöglicht, alle Verpflichtungen der Verordnung (EU) 2023/1543 zu erfüllen.

Was ist die EU-Verordnung über elektronische Beweismittel?

Da sich mehr als 85 % der strafrechtlichen Ermittlungen inzwischen auf digitale Beweismittel stützen, hat die Europäische Union am 12. Juli 2023 die Verordnung (EU) 2023/1543 und die Richtlinie (EU) 2023/1544 verabschiedet, um die grenzüberschreitende Beweiserhebung zu modernisieren. Die Verordnung gilt ab dem 18. August 2026 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, während die Richtlinie bis zum 18. Februar 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. In Deutschland wurde das Umsetzungsgesetz - das Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs- und Durchführungsgesetz (EBewMG) - am 12. März 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt nun schrittweise in Kraft.

Das Paket ersetzt das langsame, bürokratische MLAT-Verfahren durch zwei neue Instrumente, die es Staatsanwälten und Richtern ermöglichen, sich direkt an die Anbieter von Dienstleistungen zu wenden, unabhängig davon, wo die Daten physisch gespeichert sind.

Europäischer Produktionsauftrag (EPOC)

Zwingt einen Dienstleister, elektronische Beweismittel innerhalb strenger Fristen zu übergeben. Standardaufträge müssen innerhalb von 10 Tagen erfüllt werden. In Notfällen, in denen Terrorismus oder unmittelbare Lebensgefahr besteht, haben die Anbieter nur 8 Stunden Zeit, um die angeforderten Daten zu liefern.

Europäische Erhaltungsanordnung (EPOC-PR)

Verlangt vom Anbieter, Daten für bis zu 60 Tage (verlängerbar um 30 Tage) einzufrieren, während die ausstellende Behörde eine vollständige Herausgabeanordnung vorbereitet. Beide Instrumente können sich auf vier Datenkategorien beziehen: Teilnehmer-, Zugangs-, Transaktions- und Inhaltsdaten.

Eine Ingenieurin, die einen Laptop benutzt, während sie in einem modernen Serverraum Datenserver überwacht.

Wer ist davon betroffen?

Die e-Evidence-Verordnung gilt für ein breites Spektrum von Dienstleistern, die in der EU tätig sind, darunter Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste (Telefonie, Messaging, E-Mail), Internet-Domain- und IP-Nummern-Dienste, soziale Netzwerke, Online-Marktplätze und Cloud-Speicherplattformen. Die Verpflichtungen erstrecken sich auch auf Nicht-EU-Unternehmen, die Dienstleistungen innerhalb der Union anbieten. Nach Angaben des deutschen Bundesjustizministeriums fallen allein in Deutschland schätzungsweise 9.000 Unternehmen in den Anwendungsbereich.

Jeder betroffene Anbieter muss eine offizielle Kontaktstelle - eine sogenannte benannte Niederlassung oder einen gesetzlichen Vertreter (Adressat) - in der EU benennen. Diese Stelle ist für die Entgegennahme und Ausführung von Aufträgen zuständig und muss sich bei der nationalen Behörde, in Deutschland dem Bundesamt für Justiz, registrieren lassen.

Fristen für die Einhaltung der Vorschriften und Sanktionen

Die Verordnung schreibt aggressive Reaktionszeiten vor. Standardproduktionsaufträge müssen innerhalb von 10 Tagen erfüllt werden. In bestimmten Notsituationen - Terrorismus, unmittelbare Bedrohung des Lebens - haben die Anbieter nur 8 Stunden Zeit, um die angeforderten Daten zu liefern. Aufbewahrungsanordnungen erfordern sofortige Maßnahmen zum Einfrieren der betreffenden Aufzeichnungen.

Die Nichteinhaltung von Vorschriften birgt erhebliche finanzielle Risiken. Bei Standardverstößen können Geldbußen bis zu 500 000 EUR verhängt werden. Bei großen Dienstleistern mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 25 Mio. EUR können sich die Strafen auf 2 % des weltweiten Jahresumsatzes belaufen - ein Modell, das aus der Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung bekannt ist.

Die ICS e-Evidence Compliance-Lösung

ICS - International Carrier Services GmbH - bietet eine End-to-End-Plattform zur Einhaltung von e-Evidence, die speziell für Kommunikationsdienstleister, Cloud-Betreiber und digitale Plattformen in der Europäischen Union entwickelt wurde. Unsere Lösung stützt sich auf mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung im Bereich der rechtmäßigen Überwachung und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und lässt sich nahtlos in unsere bestehenden LIMS- (Lawful Interception Management System) und Datenspeicherungsplattformen integrieren.

01

Automatisierte Auftragsabwicklung

Die ICS-Plattform automatisiert den gesamten Lebenszyklus von Europäischen Produktions- und Aufbewahrungsaufträgen - von der sicheren Erfassung und rechtlichen Validierung über die Datenextraktion bis hin zur verschlüsselten Übermittlung an die ersuchende Behörde.

02

Unterstützung für die benannte Einrichtung

Für Dienstleister, die einen gesetzlichen Vertreter in der EU benennen müssen, bietet ICS beratende und operative Unterstützung, einschließlich der Registrierung beim Bundesamt für Justiz und der Einrichtung der benannten Niederlassung.

03

Sichere Integration der EU-Infrastruktur

Die gesamte Kommunikation im Rahmen von e-Evidence läuft über das e-CODEX-System der EU und die nationalen Meldeplattformen. Die ICS-Lösung bietet zertifizierte Schnittstellen für den Austausch von Aufträgen und Nachweisen über die gesetzlich vorgeschriebenen Kanäle.

04

Vollständiger Prüfpfad und Berichterstattung

Jede Aktion - Auftragseingang, Validierung, Einspruch, Datenextraktion, Lieferung - wird in einem manipulationssicheren Prüfpfad protokolliert. Unser Berichtsmodul erstellt Compliance-Dokumente für die interne Verwaltung, externe Audits und behördliche Prüfungen.

05

ETSI-konforme Architektur

Die ICS e-Evidence-Plattform basiert auf der gleichen ETSI-konformen Architektur, die auch unsere Lösungen für gesetzeskonforme Überwachung und Datenspeicherung unterstützt. Sie unterstützt ETSI TS 102 232 Übergabeschnittstellen und lässt sich in Ihre bestehende Netzinfrastruktur integrieren.

06

Gelöste Schlüsselherausforderungen

Beschleunigte Fristen, die interne Arbeitsabläufe nahezu in Echtzeit erfordern, Bereitschaft rund um die Uhr für Notfälle, sichere Integration mit der EU-Kommunikationsplattform e-CODEX und Abwägung zwischen den Datenschutzverpflichtungen der DSGVO und der obligatorischen Datenweitergabe.

Warum sollten Sie ICS für die Einhaltung von e-Evidence wählen?

ICS ist einer der wenigen europäischen Anbieter, der fundiertes Fachwissen im Bereich der rechtmäßigen Überwachung mit einer speziellen e-Evidence-Lösung kombiniert. Unser Team arbeitet seit über 20 Jahren mit Telekommunikationsbetreibern, Regulierungsbehörden und Strafverfolgungsbehörden in ganz Europa zusammen. Wir kennen die betrieblichen, rechtlichen und technischen Anforderungen an die Offenlegung von Beweismitteln und entwickeln Plattformen, die die Einhaltung der Vorschriften zuverlässig, überprüfbar und effizient machen.

Der Countdown bis zum 18. August 2026 hat bereits begonnen. Wenden Sie sich noch heute an ICS, um zu besprechen, wie unsere e-Evidence-Compliance-Plattform Ihr Unternehmen auf den neuen europäischen Rahmen vorbereiten kann.

Nach oben scrollen
ICS
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.