David Son

Speicherung von IP-Adressen in Deutschland: Öffentliche IP-Adresse, Port, Leitungs-ID und Zeitstempel werden gemäß § 177 TKG drei Monate lang in einem separaten Speicher aufbewahrt.

IP Address Retention in Germany: What ISPs and MVNOs Would Have to Store Under the Planned § 177 TKG

Deutschland plant eine dreimonatige Aufbewahrungspflicht für IP-Adressen für Internetdienstanbieter. Erfahren Sie, wer davon betroffen ist, welche Daten genau gespeichert werden müssen, warum RADIUS allein hinter CGNAT nicht ausreicht, was MVNOs mit ihrem Host-Netzwerk vereinbaren müssen und wie man einen konformen Speicher für die Aufbewahrungspflicht einrichtet.

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Sofortige Sperrung in Deutschland: Eine Sicherstellungsanordnung sorgt dafür, dass Telekommunikationsverkehrsdaten bis zu drei Monate lang in einem gesicherten Tresor aufbewahrt werden, bevor sie offengelegt oder gelöscht werden.

„Quick Freeze“ in Deutschland: Was die neue Sicherungsanordnung für Telekommunikationsanbieter bedeutet

Deutschland führt ein Schnellsperrverfahren (Sicherungsanordnung) für Verkehrsdaten ein. Hier erfahren Sie, welche Daten Telekommunikationsanbieter aufbewahren müssen, wie der Prozess Schritt für Schritt abläuft, welche Fristen gelten und wie Sie sich vorbereiten können, bevor das Gesetz in Kraft tritt.

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Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) durch Internetdienstanbieter: BNG/BRAS mit integriertem Überwachungspunkt, der X1, X2 und X3 vor dem CGNAT an die Vermittlungsstelle übermittelt und HI2 sowie HI3 an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet

Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) für Internetdienstanbieter: Was IP-Zugangsanbieter umsetzen müssen

Jeder Anbieter eines öffentlichen Internetzugangs muss in der Lage sein, den IP-Datenverkehr eines Teilnehmers auf gerichtliche Anordnung hin abzufangen. Dieser Leitfaden behandelt die Verpflichtungen, die Architektur hinter BNG, RADIUS und CGNAT, den Handover gemäß ETSI TS 102 232 sowie die Fallstricke, die die Zulassung durch die BNetzA verzögern.

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