Infrastruktur der Auslandskopfüberwachung - Telekommunikationsdatenzentrum für die rechtmäßige Überwachung in Deutschland

Auslandskopfüberwachung (AKÜ): Die deutsche Abhörpflicht für internationale Carrier

Die Auslandskopfüberwachung (AKÜ) ist für Carrier und Netzbetreiber in Deutschland nach § 170 TKG und der TKÜV eine zwingende gesetzliche Vorgabe. Informieren Sie sich über den rechtlichen Rahmen, die technischen Anforderungen einschließlich der SINA Box-Anbindung, das Genehmigungsverfahren der BNetzA und wie ICS eine komplette AKÜ-as-a-Service-Lösung anbietet.

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