Auslandskopfüberwachung (AKÜ): Die deutsche Abhörpflicht für internationale Carrier
Die Auslandskopfüberwachung (AKÜ) ist für Carrier und Netzbetreiber in Deutschland nach § 170 TKG und der TKÜV eine zwingende gesetzliche Vorgabe. Informieren Sie sich über den rechtlichen Rahmen, die technischen Anforderungen einschließlich der SINA Box-Anbindung, das Genehmigungsverfahren der BNetzA und wie ICS eine komplette AKÜ-as-a-Service-Lösung anbietet.
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