Dienst
Ausgewiesene Niederlassung als Dienstleistung
ICS fungiert als Ihre registrierte EU-Kontaktstelle für e-Evidence-Bestellungen und übernimmt die Registrierung, den Auftragseingang, die rechtliche Validierung und die Koordination mit Ihren internen Teams.
Los geht'sDie rechtliche Anforderung
Nach der EU-Verordnung über elektronische Beweismittel muss jeder Dienstleister, der in den Anwendungsbereich fällt, eine offizielle Kontaktstelle in der EU benennen. Diese benannte Einrichtung (oder ihr gesetzlicher Vertreter) ist für die Entgegennahme von Europäischen Vorlagebeschlüssen und Aufbewahrungsanordnungen, ihre Bearbeitung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen und die Koordinierung mit den ersuchenden Behörden zuständig. Die benannte Einrichtung muss sich bei der nationalen Behörde registrieren lassen. In Deutschland ist dies das Bundesamt für Justiz (BfJ).
Wer braucht diesen Dienst?
Diese Dienstleistung ist besonders für Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb der EU relevant, die Dienstleistungen in der Europäischen Union anbieten, darunter internationale SaaS-Anbieter, globale Cloud-Plattformen, Telekommunikationsbetreiber aus Drittländern, die EU-Märkte über MVNO-Vereinbarungen oder Transitdienste bedienen, und internationale Online-Marktplätze. Auch Unternehmen mit Sitz in der EU können davon profitieren, wenn sie nicht über die internen Ressourcen verfügen, um eine spezielle Funktion für e-Evidence Operations zu unterhalten.
Was ICS bietet
ICS bietet einen umfassenden Designated Establishment as a Service, der die Registrierung beim Bundesamt für Justiz und die fortlaufende Einhaltung der Registrierungsanforderungen, den 24/7-Empfang von europäischen Produktionsaufträgen und Aufbewahrungsaufträgen über das EU-e-CODEX-System und nationale Plattformen, die rechtliche Erstvalidierung eingehender Aufträge einschließlich Zuständigkeitsprüfung und Überprüfung der formalen Anforderungen, die sichere Weiterleitung validierter Aufträge an Ihr internes Rechts- oder Compliance-Team, die Koordinierung mit den ersuchenden Behörden im Namen Ihrer Organisation, das Management von Einspruchsverfahren bei Anfechtung von Aufträgen sowie die umfassende Dokumentation und Pflege von Prüfpfaden umfasst.
Integration mit ICS e-Evidence Platform
Der Dienst "Benannte Niederlassung" lässt sich nahtlos in die ICS e-Evidence Compliance Platform integrieren. Aufträge, die bei ICS als Ihre benannte Einrichtung eingehen, werden automatisch in den Compliance-Workflow eingegeben und lösen die entsprechenden Prozesse zur Datenextraktion, Überprüfung und Lieferung aus. So entsteht eine vollständig verwaltete, durchgängige Compliance-Pipeline vom Auftragseingang bis zur Lieferung der Nachweise.
