Jahrzehntelang stützte sich der grenzüberschreitende Zugang zu elektronischen Beweismitteln auf Rechtshilfeabkommen (MLATs), ein Verfahren, das für seine Bürokratie und Verzögerungen berüchtigt ist. Die Bearbeitung von Ersuchen konnte Monate oder sogar Jahre dauern und mehrere Regierungsbehörden und diplomatische Kanäle durchlaufen, bevor ein Dienstleister überhaupt ein Ersuchen um Offenlegung von Daten erhielt. Mit der EU-Verordnung über elektronische Beweismittel (EU) 2023/1543 ändert sich diese Situation grundlegend.
Die alte Welt: MLATs
Nach dem MLAT-Regelwerk musste ein Staatsanwalt in Frankreich, der in einem Fall von Cyberkriminalität ermittelte, ein Ersuchen über sein Justizministerium einreichen, das es an das deutsche Justizministerium weiterleitete, das dann eine inländische gerichtliche Anordnung an den deutschen Diensteanbieter erließ. Dieses Verfahren dauerte in der Regel 6 bis 18 Monate. In dringenden Fällen wurden oft Beweise vernichtet oder die Verdächtigen waren geflohen, bevor die Daten beschafft werden konnten.
Die neue Welt: Direktaufträge unter e-Evidence
Nach der e-Evidence-Verordnung kann dieselbe französische Staatsanwaltschaft eine Europäische Beweisanordnung (EPOC) direkt an den deutschen Dienstleistungsanbieter richten. Die Anordnung wird über das e-CODEX-System der EU übermittelt und muss bei Standardanfragen innerhalb von 10 Tagen und in Notfällen innerhalb von 8 Stunden erledigt werden. Keine diplomatischen Kanäle, keine zwischenstaatliche Koordination, keine monatelangen Wartezeiten.
Was dies für Dienstleistungsanbieter bedeutet
Die Umstellung von MLATs auf Direktaufträge stellt völlig neue betriebliche Anforderungen an die Dienstleistungsanbieter. Sie benötigen automatisierte Systeme für die Auftragsannahme, standardisierte Prozesse für die Datenextraktion, eine 24/7-Bereitschaft für Notaufträge und umfassende Prüfpfade. Die Strafen bei Nichteinhaltung sind beträchtlich: Die Bußgelder können bei großen Anbietern bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen.
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